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Die "Terminshoheit" des Gerichts und das Recht auf Verteidigung : Zur Terminierung und Vertagung der Hauptverhandlung bei Verhinderung des Verteidigers

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137 StPO garantiert dem Angeklagten ein uneingeschranktes Recht auf Beistand eines Verteidigers und somit auch die Anwesenheit des Verteidigers in der Hauptverhandlung.

Dieses Recht des Angeklagten wird faktisch durch die Terminierung der Hauptverhandlung eingeschrankt.

Die Rechtsprechung geht von einer in 213 StPO normierten Terminshoheit des Vorsitzenden aus und versteht 228 Abs. 2 StPO als Einschrankung des 137 StPO fur die Terminierung und Vertagung der Hauptverhandlung.

Francis Kasten gibt eine UEbersicht uber die umfangreiche Rechtsprechung und untersucht, ob die Terminierungspraxis mit den Grundrechten des Angeklagten in Einklang zu bringen ist.

Dazu werden Aspekte wie die Zumutbarkeit der Selbstverteidigung, das Beschleunigungsgebot und Belange der Strafrechtspflege genauer betrachtet.

Die Arbeit bietet zudem eine bisher in der Strafrechtswissenschaft fehlende systematische Auslegung von 213 StPO und 228 Abs. 2 StPO.

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Mohr Siebeck
3161553101 / 9783161553103
Paperback / softback
09/06/2017
Germany
378 pages
232 x 155 mm, 574 grams