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Berufsfreiheit des Leiharbeitnehmers : Uber die Vereinbarkeit der Unwirksamkeits- und Fiktionsanordnungen des Arbeitnehmeruberlassungsgesetzes mit hoherrangigem Recht

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Die Reform des Arbeitnehmeruberlassungsgesetzes (AUEG) zum 1.

April 2017 erweiterte die tatbestandlichen Anknupfungspunkte der Unwirksamkeits- und Fiktionsanordnungen in 9, 10 AUEG erheblich.

Im Zuge eines Werte- und Wertungswandels wird der Regelungsmechanismus als Sanktionswerkzeug gegen Verleiher und Entleiher zur Durchsetzung ordnungsrechtlicher Vorgaben der Leiharbeit begriffen.

Der ursprungliche, dem Arbeitnehmerschutz dienende Charakter der Vorschriften ruckt in den Hintergrund.

Dies wirft die Frage nach der Verhaltnismassigkeit des zwangslaufig verbundenen Eingriffs in die Berufsfreiheit des Leiharbeitnehmers auf.

Viktor Stepien analysiert dies ausfuhrlich und erarbeitet, ob etwaige Unvereinbarkeiten mit dem Grundgesetz durch das neugeschaffene Festhaltensrecht, mittels dessen der Leiharbeitnehmer sein Arbeitsverhaltnis erhalten kann, ausgeraumt werden koennen.

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