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Energieausweis - Das groe Kompendium: Grundlagen - Erstellung - Haftung

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Das Ziel dieser Richtlinie ist die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebauden unter Achtung der jeweiligen aueren klimatischen und lokalen Bedingungen und der Anforderungen an das Innenraumklima sowie der Kostenwirksamkeit zu unterstutzen.

Und dabei ist die Erstellung von Energieausweisen eine der Anforderungen der Richtlinie.

Die Mitgliedstaaten werden zudem verpflichtet, die erforderlichen Rechts- und Verw- tungsvorschriften so in Kraft zu setzen, dass die Umsetzung der Richtlinie spatestens am 4.

Januar 2006 erfolgen kann. Auf nationaler Ebene hat die Bundesregierung mit der Neufassung des Energieeins- rungsgesetzes (EnEG) vom 1.

September 2005 die gesetzliche Grundlage zur Umsetzung der EU-Richtlinie geschaffen.

Diese trat am 8. September 2005 in Kraft. Das Energieeinsparungsgesetz ermachtigt die Bundesregierung, mit Zustimmung des Bundesrates, Anforderungen an den baulichen Warmeschutz und an die Technischen Anlagen (z.

B. Heizungsanlagen, Kuhlung) zu stellen, um so auch fur Gebaude und nicht nur - wie bisher - fur Elektrogerate, einen Ausweis uber den Energieverbrauch zu erhalten.

Dabei finden sich im Laufe der Jahre und bei den nationalen und europaischen Regel- gen verschiedene Bezeichnungen fur einen solchen Ausweis fur Gebaude.

Die Gesellschaft fur Rationelle Energieverwendung e.V. (GRE) benutzte 1989 den Begriff Energiepass".

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17/08/2008
German
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