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Die Summa Confessorum Des Johannes Von Erfurt : Teil 1: Einleitung. Teil 2: Liber I. Teil 3: Liber II

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Teil I: Einleitung Die Literaturgattung der Beichtsummen diente ab dem 13.

Jahrhundert der Vermittlung rechtlichen Wissens an die Beichtvater.

Der um 1300 verfassten Summe des Franziskaners Johannes von Erfurt kommt dabei eine besondere Rolle zu, da sie die Rechtsmaterien den 7 Lastern und dem Dekalog zuordnet.

Die Herausgabe der nur handschriftlich erhaltenen Summe soll das Verhaltnis des romischen zum kanonischen Recht am Beginn des 14.

Jahrhunderts erhellen sowie den Einfluss des romischen Rechts auf den Gewissensbereich aufzeigen. Teil 2: Liber I Dem 1. Buch stellt Johannes von Erfurt das Recht des Confessors und der Confessio voran.

Sodann handelt er unter den 7 Lastern (Hochmut, Zorn, Neid, Tragheit, Habsucht, Genussucht und Luxuria) die Rechtsmaterien ab, die er fur das 1.

Buch unter dem Gesichtspunkt des einzelnen und seiner Lebenskreise ausgewahlt hat. Teil 3: Liber II Das 2. Buch der Summa enthalt Ausfuhrungen zu Gesetz, Dispens und Privileg.

Johannes von Erfurt bezweckt, Abgrenzungsregelungen und Konstruktionselemente christlichen Lebens vorzulegen.

Als Raster dient ihm dazu der Dekalog. Um die Unzulanglichkeit der Rechtsordnung wissend empfiehlt Johannes wiederholt Milde in der Anwendung des Rechts und sucht Freiheitsraume aufzuzeigen."

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Peter Lang GmbH
3820468064 / 9783820468069
Paperback / softback
262.92
31/12/1981
Germany
1860 pages
General (US: Trade) Learn More